Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Der Unterricht findet an mindestens 34 Wochen im Jahr statt. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
  2. Das ausgewiesene Monatshonorar wird zwölfmal pro Jahr jeweils am ersten Bankarbeitstag des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht.   Bei Rücklastschriften, die der Clubkunde zu verantworten hat, wird als Ersatz für die dadurch angefallenen Bankgebühren und administrativen Aufwendungen eine Gebühr von z.Zt. 15,00 € pro   Rücklastschrift erhoben. Das ausgewiesene Kurs- oder Clubhonorar ist unabhängig von der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung zu zahlen, bei Clubkunden bis zum Ablauf des Vertrages. Ausnahme: Eine Krankheit, die über die Dauer eines Monats hinaus anhält und mit fachärztlichem Attest nachgewiesen wird. In einem solchen Fall wird der Vertrag über einen schriftlich vereinbarten Zeitraum stillgelegt. Stilllegungen können nur zum ersten Tag des jeweils folgenden Monats vorgenommen werden, rückwirkende Stilllegungen sind nicht möglich. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
  3. Preiserhöhungen (aufgrund steigender Miet- und Nebenkosten, GEMAGebühren und/oder Professionalisierung) werden bis spätestens zum 31. Juli des jeweiligen Jahres per Email und Aushang bekanntgegeben.  Erklärt sich der /die Teilnehmer/in mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweils nächsten Monatsende gekündigt werden.
  4. Die Mitgliedschaft kann – mit einer Frist von einem Monat – jeweils zum 31.März, 30. September oder 31. Dezember eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung ist an die Tanzschule zu richten und muss schriftlich erfolgen. Mündliche Abmeldungen reichen in keinem Falle aus! Schriftliche Abmeldungen bei den jeweiligen Trainer/innen werden nicht akzeptiert. Ein Wechsel des Kurstages, der Uhrzeit, der Kursleitung und/oder die Verlegung der Kursräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigen nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags oder zu einer Kürzung des Beitrags.
  5. Liegen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, kann diese mit einer Frist von einem Monat zum jeweils folgenden Monatsende vorgenommen werden. Rückwirkende Kündigungen sind nicht möglich.
  6. Änderungen der Anschrift, Telefonnummer und/ oder Bankverbindung sind der Tanzschule umgehend schriftlich mitzuteilen.
  7. Die Tanzschule haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle und/ oder für den Verlust von Wertsachen in der Tanzschule bzw. bei externen Tanzschul veranstaltungen (z.B. Bälle, Discos, Ausflüge, Auswärtskurse).
  8. Fällt eine reguläre Stunde wegen fehlender Tanzlehrer aus, wird ein Ersatztermin angeboten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. auf Ermäßigung der Kurshonorars.
  9. Wird durch Umzug eine Entfernung von 30 km zur Tanzschule überschritten, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Vertrags-Mindestlaufzeit von drei Monaten ist in jedem Fall einzuhalten.
  10. Fotos des umseitig angemeldeten Tanzschulmitglieds dürfen zu Werbezwecken in der Presse und/oder auf der Internetseite der Tanzschule veröffentlicht werden.
  11. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine dem unwirksamen Passus möglich nahekommende Ersatzregelung zu finden.
  12. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  13. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Teilnehmer / das Mitglied damit einverstanden, dass die der Tanzschule zur Verfügung gestellten Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen per EDV verarbeitet, genutzt und gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich für tanzschullinterne Zwecke verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht. (Ausnahme: Steuerberater im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben).
  14. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist in keinem Fall möglich.
  15. Gerichtsstand ist Rüdesheim